Das Gefahrstoffmanagement spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und den Schutz der Mitarbeiter in Unternehmen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). [1] Ein wichtiger Bestandteil des Gefahrstoffmanagements ist das Gefahrstoffverzeichnis. In diesem Beitrag werden wir genauer betrachten, wie sich das Gefahrstoffverzeichnis in den Workflow des Gefahrstoffmanagements einfügt und welche Funktionen es erfüllt.
Erfassung und Dokumentation von Gefahrstoffen
Das Gefahrstoffverzeichnis dient dazu, alle im Unternehmen verwendeten oder gelagerten gefährlichen Stoffe zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei werden Informationen wie Bezeichnung, gefährliche Eigenschaften (z. B. Einstufung, physikalische und chemische Eigenschaften), Einsatzort, Lagerort und Sicherheitsmaßnahmen festgehalten. Diese detaillierten Informationen ermöglichen es dem Unternehmen, den Überblick über die vorhandenen Gefahrstoffe zu behalten und passende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen.
Wo ist das Gefahrstoffverzeichnis im Arbeitsablauf?
Das Erstellen des Gefahrstoffverzeichnisses erfolgt in der Regel im Rahmen der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein grundlegendes Werkzeug des Arbeitsschutzes, bei der die potenziellen Gefahren und Risiken, die von Gefahrstoffen ausgehen, bewertet werden. In diesem Prozess werden alle Tätigkeiten identifiziert, die Gefahrstoffe verwenden oder freisetzen, und die damit verbundenen Risiken analysiert. Während der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung werden Informationen über die verwendeten oder gelagerten Gefahrstoffe gesammelt. Hierbei werden die Eigenschaften der Stoffe, ihre möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie die damit verbundenen Schutzmaßnahmen bewertet. Das Ergebnis dieser Beurteilung fließt dann in die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses ein. Das Gefahrstoffverzeichnis wird also in der Regel im Anschluss an die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung erstellt, da es auf den Erkenntnissen und Ergebnissen dieser Beurteilung basiert. Es fungiert als Dokumentation der ermittelten Gefahrstoffe und enthält detaillierte Informationen wie Bezeichnung, Gefahrenklasse, Einsatzort, Lagerort und erforderliche Schutzmaßnahmen. Kommt man durch die Gefährdungsbeurteilung zum Schluss, dass es sich um eine geringe Gefährdung handelt, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die Betriebsanweisungen werden wiederum auf Grundlage des Gefahrstoffverzeichnisses erstellt, um den Mitarbeitern die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Handlungsanweisungen zu vermitteln.
Fazit
Das Gefahrstoffverzeichnis spielt eine zentrale Rolle im Gefahrstoffmanagement. Es ermöglicht die Erfassung, Dokumentation und Verwaltung von gefährlichen Stoffen im Unternehmen und unterstützt bei der Risikobewertung sowie der Lagerhaltung. Zudem dient es als wichtige Informationsquelle für die Mitarbeiter. Durch eine effektive Einbindung des Gefahrstoffverzeichnisses in den Workflow des Gefahrstoffmanagements können Unternehmen die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern, das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden verringern und den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Ein gut gepflegtes und aktuelles Gefahrstoffverzeichnis ist daher von großer Bedeutung für ein effektives Gefahrstoffmanagement.
[1] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Stand 07/2021