Pficht zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses

In jedem Betrieb, der mit Gefahrstoffen umgeht, muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt und gepflegt werden. Im heutigen Blog möchte ich darauf eingehen, was das Gefahrstoffverzeichnis genau ist und welche Gründe für die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses sprechen.

Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?

Grundsätzlich listet das Gefahrstoffverzeichnis sämtliche Gefahrstoffe auf, die im Betrieb vorkommen. Neben Informationen zum Gefahrstoff selbst ist auch relevant, an welchem Ort welche Mengen verwendet werden. Aufgelistet werden dabei, wie der Name schon sagt, Gefahrstoffe – grob gesagt also solche Stoffe, die mindestens einen H-Satz aufweisen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel dann, wenn nur eine geringe Gefährdung vom Gefahrstoff ausgeht. Diesem Thema werden wir uns in einem späteren Blog-Beitrag noch genauer widmen.

Grund 1: Arbeitsschutz

Das Gefahrstoffverzeichnis ist relevant für den Arbeitsschutz. Meist wird das Gefahrstoffverzeichnis daher auch von einem Gefahrstoffbeauftragten erstellt. Für den Arbeitsschutz stellt das Gefahrstoffverzeichnis eine Übersicht dar mit der Information, welcher Gefahrstoff an welchen Orten in welchen Mengen verwendet wird. Das Gefahrstoffverzeichnis ist somit die Grundlage für weitere Schritte wie Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen oder Gefahrstoff-Betriebsanweisungen. Über das Gefahrstoffverzeichnis können zudem schnell Informationen gewonnen werden, beispielsweise dazu, ob CMR-Stoffe an einem bestimmten Ort vorkommen.

Grund 2: Rechtliche Hintergründe

Die Verpflichtung, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen, ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung. [1] Dort wird in §6, Absatz 12 beschrieben, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis mit folgenden Informationen führen muss:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt
  • Einstufung des Gefahrstoffs oder Angabe zu gefährlichen Eigenschaften
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffs
  • Arbeitsbereiche

Zudem reicht es nicht aus, dieses Verzeichnis zu erstellen. Alle betroffenen Beschäftigten müssen auf die Informationen (ausgenommen Mengenbereiche) zugreifen können.

Ordnungswidrigkeit

Die Gefahrstoffverordnung führt auf, dass es sich nach Chemikaliengesetz [2] um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn das Gefahrstoffverzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig geführt wird. Kommt es dadurch beispielsweise zur Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit einer anderen Person, ist das sogar nach §27 des Chemikaliengesetzes strafbar.

Fazit

Sowohl der Arbeitsschutz als auch die tatsächliche rechtliche Verankerung führen zur Verpflichtung, ein Gefahrstoffverzeichnis zu erstellen und zu pflegen. Kommen im Betrieb nur wenige Gefahrstoffe vor, reicht dafür häufig eine Excel-Tabelle aus. Sobald jedoch mehr Gefahrstoffe verwendet werden oder die Gefahrstoffe häufig wechseln, ist dies meist nicht mehr ausreichend und es empfiehlt sich, eine Software dafür zu verwenden. Sind Sie auch auf der Suche nach einem Tool, mit dem Sie Ihre Gefahrstoffe verwalten können? Merken Sie sich gerne schon jetzt für das neue SDBcheck® Gefahrstoffverzeichnis vor. Nach dem Import Ihrer Sicherheitsdatenblätter über SDBcheck® können Sie Orte und Mengen ergänzen und somit Ihr eigenes Gefahrstoffverzeichnis erstellen und aktuell halten.

 

[1]        Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Stand 07/2021

[2]        Chemikaliengesetz (ChemG), Stand 08/2021

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