Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, „Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals“) ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen und ist seit 2007 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig.
Die REACH-Verordnung verfolgt das Ziel die Gesundheit von Mensch und die Umwelt zu schützen, indem sie die sichere Verwendung von Chemikalien sicherstellt und die Durchführung unnötiger Tierversuche vermeidet. Durch die REACH-Verordnung werden beispielsweise die Registrierung von Stoffen, Beschränkungen von Stoffen oder auch Informationen zum Sicherheitsdatenblatt geregelt.
Zusammen mit der CLP-Verordnung setzt REACH die internationalen Vorgaben des Globally Harmonized System (GHS) um, das unter anderem eine einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch Piktogrammen vorschreibt.