Sie haben Fragen zu SDBcheck®?
Sie haben Fragen zur Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern, fragen sich wie lange eigentlich ein SDB gültig ist oder sind auf der Suche nach Antworten rund um Ihren SDBcheck®-Account? Wir haben für Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen.
SDBcheck® ist ein Werkzeug bzw. ein kostenfreies Online-Tool, um die Einstufung und Kennzeichnung eines Sicherheitsdatenblatts automatisch prüfen zu lassen und eine Aussage über die Plausibilität der enthaltenen Informationen zu bekommen. Dafür werden Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt verwendet und die Einstufung entsprechend der CLP-Verordnung berechnet. Der Ergebnisvergleich wird anschließend in einer Zusammenfassung angezeigt.
In nur drei Schritten prüfen Sie mit sdbcheck.de das erhaltene Sicherheitsdatenblatt auf Plausibilität: Hochladen, abgleichen und Ergebnis erhalten. Und das ohne Anmeldung und kostenfrei.
SDBconvert® wandelt Ihr PDF-Sicherheitsdatenblatt in andere Formate um, derzeit ist das Format JSON möglich. Einach Sicherheitsdatenblatt in MeinSDBcheck® hochladen, auf Rechtssicherheit prüfen und anschließend mit einem Klick als JSON exportieren.
SDBconvert® ist ein Add-on des SDBcheck® Premium-Accounts.
Für Sicherheitsdatenblatt-Ersteller:
Bei der Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter werden viele unterschiedliche Informationsquellen verwendet, wie Sicherheitsdatenblätter der Vormischungen und Reinstoffe sowie unterschiedliche Rechtstexte. Die Verantwortung für die Erstellung des eigenen Sicherheitsdatenblatts liegt aber im eigenen Haus. Ein automatischer Test bestimmter SDB-Bereiche ist zeitsparend und funktioniert nicht nur bei Ihren eigenen Sicherheitsdatenblättern, sondern auch bei den Sicherheitsdatenblättern der Zulieferer.
Für den Arbeitsschutz:
Informationen aus Sicherheitsdatenblättern sind essentiell für weitere Arbeitsschutz-Dokumente, wie Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoff-Etiketten oder Betriebsanweisungen. Viele Erleichterungen, wie das EMKG, stützen sich unter anderem auf die angegebenen H-Sätze in Abschnitt 2.2. Passt die Einstufung und die Kennzeichnung des Gemischs nicht zu den Daten der enthaltenen Stoffe, dann kann das in der praktischen Anwendung negative Folgen nach sich ziehen, weil falsche Maßnahmen zur Risikominimierung verwendet werden. Eine Plausibilitäts-Prüfung wird daher ausdrücklich empfohlen und wird auch von der TRGS 400 gefordert. Der SDBcheck® kann als zeitsparende Erstanalyse verwendet werden und übernimmt dabei die besonders zeitaufwändige Einstufungsberechnung zur Plausibilitäts-Prüfung der Einstufung und Kennzeichnung.
Als Anbieter der Software GeSi³ für Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitsschutz erleben wir regelmäßig, dass viele Sicherheitsdatenblätter fehlerhaft sind. Um Mensch und Umwelt zu schützen, sind korrekte Sicherheitsdatenblätter aus unserer Sicht essenziell. SDBcheck® ermöglicht unseren Kunden, aber auch allen anderen Personen, die mit Sicherheitsdatenblättern in Kontakt kommen, deshalb die einfache Überprüfung der Datenblätter. Wir bieten SDBcheck® kostenfrei an, um Ihnen die Vorteile eines systematischen Gefahrstoffmanagements zu verdeutlichen. Erfahren Sie mehr über unsere Software-Lösung GeSi³.
In der derzeitigen Fassung wird bei hochgeladenen PDF-Sicherheitsdatenblättern die Plausibilität der Einstufung (Abschnitt 2.1) und Kennzeichnung (Abschnitt 2.2) überprüft. Dafür werden Informationen, die das Sicherheitsdatenblatt zu den Inhaltsstoffen (Abschnitte 3, 11, 12) und zu den physikalisch–chemischen Eigenschaften (Abschnitt 9) zur Verfügung stellt, für eine Einstufungsberechnung verwendet. Die Einstufungs- und Kennzeichnungsergebnisse werden mit Abschnitt 2.1 und 2.2 des Original-Sicherheitsdatenblatts verglichen.
Sowohl die Sicherheitsdatenblätter als auch die Ergebnisse des Plausibilitätschecks sind öffentlich nicht zugänglich. Sie können sich dazu entscheiden, einen Link zur Ergebnisseite zur Verfügung zu stellen, um das Ergebnis gezielt interessierten Gruppen zu zeigen. Für registrierte Nutzer ist auch möglich, das Ergebnis über die Oberfläche an den Hersteller zu schicken.
SDBcheck® akzeptiert sowohl Inhalte aus PDF-Dateien, als auch SDBtransfer-Dokumente. SDBtransfer wurde für den Austausch und die Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern in elektronischer Form entwickelt und wird auch von SDBcheck® unterstützt. Es werden auch PDF-Dateien unterstützt, die lediglich einen Scan des Sicherdatenblatts enthalten – in diesem Fall wird die PDF-Datei mit einer Texterkennung (OCR) ausgewertet.
Als registrierter Anwender:
- können Sie Ihre Eingaben jederzeit zwischenspeichern.
- haben Sie die Möglichkeit den SDBcheck® beliebig oft zu wiederholen, ohne das Sicherheitsdatenblatt erneut hochladen und/oder die Daten neu abgleichen zu müssen.
- stehen Ihnen jederzeit die letzten Plausbilitätschecks zur Verfügung (sie können 30 Sicherheitsdatenblätter speichern) und können direkt und einfach über den Benutzerbereich verwaltet werden.
- haben Sie die Möglichkeit, das Ergebnisdokument als E-Mail auch wiederholt an den Lieferanten oder Hersteller versenden zu können.
- erhalten Sie die SDBcheck® User-Info
- können Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter in GeSi3 importieren
- haben Sie Zugang zum fachlichen Support der GeSi-Experten
Mit dem SDBcheck® Firmenaccount professionalisieren Sie die Überprüfung Ihrer Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffe. Sie nutzen den Plausibilitäts-Check im Team noch effizienter und transparenter.
- Sie arbeiten professionell im Team mit SDBcheck®
- Sie erhalten alle Vorteile des SDBcheck® Premium-Accounts
- Sie können mehrere User SDBcheck® Plausi-Checks durchführen lassen
- Sie vergeben optional Co-Administrations-Reche, um auch anderen Usern administrative Aufgaben zu ermöglichen
- Sie importieren SDB von anderen Usern des Firmenaccounts einfach nach GeSi³
Erfassung der Daten
- die Daten des SDB werden mit einem Algorithmus aus der PDF-Datei ermittelt. Dabei kann es zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen kommen. Deshalb ist das Abgleichen (= Sichten) der ermittelten Inhalte wichtig, bevor der Check durchgeführt wird.
- es können nur Gemische geprüft werden (keine Stoffe)
- das Auslesen von PDF-Dateien ist nur für deutsch- und englischsprachige SDB möglich. In das Formular können die Daten von fremdsprachigen SDB jedoch manuell eingeben werden.
Einstufung
- Physikalisch-Chemische Einstufungen können nicht berechnet werden und sind deshalb nicht Teil von SDBcheck®. Ausnahme: entzündbare Flüssigkeiten.
- die Plausibilitätsprüfung erfolgt immer mit der im SDB für den jeweiligen Inhaltsstoff angegebenen Einstufung. Eine evtl. für den jeweiligen Inhaltsstoff bestehende Legaleinstufung bleibt unberücksichtigt.
- Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL) eines Inhaltsstoffs aus dem SDB sind manuell zu erfassen, wobei SCL bei vorhandener Legaleinstufung automatisch berücksichtigt werden (SCL aus Anhang VI der CLP-Verordnung).
Kennzeichnung
- die gefahrbestimmende Komponente (zur Etikettierung) wird nicht geprüft
- die ergänzenden Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze) werden bereits erkannt, aber derzeit nicht geprüft
- die Sicherheitshinweise (P-Sätze) werden bereits erkannt, aber derzeit nicht geprüft
Gemisch-Eigenschaften
- Gemisch-Eigenschaften in Abschnitt 11 (z.B. hautreizende Eigenschaften) werden bei der Ermittlung der Gemisch-Einstufung und Kennzeichnung nicht einbezogen.
Weitere Teile des SDB
- aktuell wird nur die Einstufung und Kennzeichnung des SDB überprüft
- aktuell nicht geprüft werden z.B. Gefahrgut-Klassifikation, Wassergefährdungsklasse, PSA
In der Praxis werden in Sicherheitsdatenblättern selten ungefährliche Stoffe im Sinne der CLP-VO aufgeführt. Es ist möglich, einen ungefährlichen Stoff in SDBcheck® nachzutragen, wenn dies gewünscht wird.
Einfacher Weg: (Alle) unbekannten Bestandteile als ungefährlich behandeln
Ist dieser Schalter in Abschnitt 3 des Eingabeformulars aktiviert (Standardeinstellung), werden alle unbekannten Anteile automatisch als toxikologisch und ökotoxikologisch ungefährlich behandelt.
Alternative: Einen ungefährlichen Stoff explizit hinzufügen
Dieses Vorgehen bietet sich dann an, wenn Sie wissen, dass nur ein Teil der nicht aufgeführten Inhaltsstoffe ungefährlich ist.
Sie können den ungefährlichen Stoff in Abschnitt 3.2 hinzufügen, mit den entsprechenden Identifikationsnummern versehen (z. B. CAS-Nummer) und ihm dann weder H-Sätze noch Gefahrenkategorien zuweisen.
Damit der Stoff auch für akute Toxizität und Umwelttoxizität als ungefährlich anerkannt wird, braucht dieser hohe LD50 / EC50 – Werte. Hierfür können Sie in Abschnitt 11 für die Expositionswege oral, dermal, inhalativ sehr hohe Toxizitätswerte angeben (z. B. 100.000). Bei gasförmigen Gemischen entsprechend “inhalativ (Gas)”. In Abschnitt 12 verfahren Sie entsprechend, z.B. in dem Sie für den Stoff einen EC50-Wert von 10.000 eintragen.
In der Berechnung wird dieser Stoff dann sowohl aufgrund der Einstufung, als auch aufgrund der Toxizitätsdaten als ungefährlich angesehen.
Normalerweise sehen Sie beim Abgleichen auf der linken Seite das Formular mit den ausgelesenen Inhalten und auf der rechten Seite das dazugehörige PDF des Sicherheitsdatenblatts, das für den SDBcheck® hochgeladen wurde.
Ist anstelle des Sicherheitsdatenblatts lediglich “Das PDF-Dokument kann nicht angezeigt werden” zu sehen, dann ist sehr wahrscheinlich in Ihrem Browser die Anzeige von PDFs deaktiviert oder anstelle des browser-eigenen internen PDF-Betrachters (“PDF-Viewers”) ein externer PDF-Viewer eingestellt.
Um dies zu ändern, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Google Chrome: Menü (⁝) / Einstellungen / Erweitert / Website-Einstellungen / Datenschutz und Sicherheit / PDF-Dokumente. Die Option “PDF-Dateien herunterladen, anstatt sie automatisch in Chrome zu öffnen” muss deaktiviert sein.
- Microsoft Edge: Wenn Sie Windows 10 N verwenden, müssen Sie das “Media Feature Pack” für Ihre Windows-Version installieren, um PDF-Dateien mit Edge anzeigen zu können.
- Mozilla Firefox: Menü (≡) / ⚙ Einstellungen / Allgemein / Anwendungen. Suchen Sie in der Liste den Eintrag “Portable Document Format (PDF)” und stellen Sie den Eintrag auf “Vorschau in Firefox” ein.
- Internet-Explorer 11 (“IE11”): Einstellungen (⚙ oben rechts) / Add-Ons verwalten / Symbolleisten und Erweiterungen / Adobe PDF Reader. Stellen Sie hier sicher, dass der Status “aktiviert” eingestellt ist.
Auf Tablets kann die Bildschirmgröße zu gering sein, um sowohl das Eingabeformular als auch das Sicherheitsdatenblatt anzuzeigen. Oft hilft es hier, den Zoom-Faktor der Anzeige zu verkleinern.
Auf Smartphones kann das Sicherheitsdatenblatt auf Grund der geringen Größe des Bildschirms nicht parallel angezeigt werden. Wir empfehlen hier, das PDF des Sicherheitsdatenblatts in einem separaten Fenster zu öffnen.
Der Hintergrund für den Hinweis „Kann plausibel sein“ liegt zum einen darin, dass in Sicherheitsdatenblättern üblicherweise nicht alle Inhaltsstoffe angegeben werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die fehlenden Inhaltsstoffe einen Einfluss auf die Berechnung für akute Toxizität und Wassergefährdung haben, geht SDBcheck® davon aus, dass die nicht angegebenen Inhaltsstoffe für die Gemisch-Berechnung als unbekannt behandelt werden. So kommt es zu den genannten Hinweisen.
Wenn Sie sicher davon ausgehen, dass die restlichen Inhaltsstoffe bis 100 % ungefährlich sind und Sie sehen möchten, wie das Ergebnis von SDBcheck® in diesem Fall aussehen würde, können Sie im Eingabeformular unbekannte Bestandteile als ungefährlich betrachten oder einen „ungefährlichen Stoff“ hinzufügen.
Der Hinweis “Kann plausibel sein” wird weiterhin auch bei der Einstufung in PC-Gefahren, z. B. als Aerosol, angezeigt. Dies liegt daran, dass die Einstufung in PC-Gefahren nicht anhand der Daten im Sicherheitsdatenblatt erkannt werden kann, sondern an Messungen am Gemisch gezeigt wird.
Auch englische Sicherheitsdatenblätter können mit SDBcheck® auf Plausibilität geprüft werden. Die relevanten Daten der Abschnitte 1, 2, 3, 9, 11 und 12 werden ausgelesen und können im Abgleich geprüft werden.
Der Import in unsere Software GeSi³ ist ebenfalls möglich. Allerdings sind die Inhalte auf die oben genannten Abschnitte beschränkt. Weitere Inhalte, zum Beispiel aus Abschnitt 4 oder 5 können aktuell noch nicht ausgelesen und importiert werden.
Neben dem Import in unsere Software GeSi³ ist das Konvertieren des PDF-Sicherheitsdatenblatts in SDScomXML oder JSON mittels SDBconvert® möglich. So können Ihre geprüften Sicherheitsdatenblätter ganz bequem in Ihre eigene Software eingelesen werden. Hier finden Sie mehr Informationen zu SDBconvert®.
- SDBcheck® läuft auf einem in Deutschland gehosteten Server, der von uns administriert wird.
- Über eine durchgängig gesicherte Verbindung mittels “https”-Protokoll kommunizieren Sie mit SDBcheck® zudem komplett verschlüsselt.
- Der Zugriff auf die Datenbank auf dem Server einschließlich der hochgeladenen Sicherheitsdatenblätter ist doppelt abgesichert.
- Den Zugriff auf die von Ihnen hochgeladenen Sicherheitsdatenblätter schützen Sie durch die Qualität des von Ihnen selbst gewählten Passwortes.
Ja, SDBcheck® wird im Laufe der Zeit um weitere Plausibilitätsprüfungen ergänzt. Denkbare Erweiterungen sind zum Beispiel die Überprüfung der Vollständigkeit der Form (Abschnittsüberschriften korrekt, Hinweise auf unterschiedliche Versionen vorhanden, …), die Prüfung der Lagerklasse als Teil der nationalen Vorschriften in Deutschland oder die Gefahrgutklassifikation.
Haben Sie Ideen und Anregungen bzgl. Erweiterungen von SDBcheck®? Dann schreiben Sie uns doch gerne unter:
Sie sind GeSi³-Anwender und möchten die Premium-Vorteile von SDBcheck® erhalten?
Als GeSi³-Anwender erhalten Sie kostenfrei einen Premium-Account. Voraussetzung ist allerdings die Verknüpfung von GeSi³ mit SDBcheck®. Wie das funktioniert, können Sie hier (oder detailliert in Ihrem GeSi³-Handbuch nachlesen).
1. Als erstes benötigen Sie einen SDBcheck® Basis-Account. Sollten Sie kein registrierter SDBcheck®-User sein, können Sie sich hier registrieren.
2. Nachdem Sie sich registriert haben und die Registrierung per E-Mail bestätigt haben, verbinden Sie Ihren GeSi³-Benutzers mit dem SDBcheck-Account, damit GeSi³ weiß, von welchem Account die Daten stammen:
Melden Sie sich hierfür in GeSi³ unter Werkzeuge → Einstellungen… → Benutzer mit Ihrem SDBcheck-Account an.
Im GeSi³-Handbuch finden Sie eine ausführliche Darstellung der weiteren Einstellungs-Möglichkeiten.
Der Umfang der importierten Daten richtet sich nach der Art Ihrer Schnittstelle.
Die Vorteile einer Plus-Schnittstelle können Sie hier nachlesen.
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Dokument, das bestimmte Informationen über ein chemisches Produkt enthält. Das SDB dient dazu, den Verwender über Eigenschaften und Gefahren des Produkts zu informieren. Auch Notfallmaßnahmen oder die Lagerung des Produkts werden genannt. Der Verwender kann so aus dem SDB Maßnahmen ableiten, die dem Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit, der Sicherheit am Arbeitsplatz und dem Umweltschutz dienen.
Das Sicherheitsdatenblatt wird entlang der Lieferkette nach REACH-Verordnung weitergegeben. Industrielle und gewerbliche Anwender haben somit einen Anspruch darauf, ein SDB für die zugekauften Produkte zu erhalten. Private Endverbraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein SDB. Die relevanten Informationen werden auf anderem Weg zur Verfügung gestellt.
Die Sicherheitsdatenblätter werden bei der ersten Lieferung eines Gefahrstoffs mitgeliefert. Zusätzlich sind Sicherheitsdatenblätter in der Regel beim Hersteller oder beim Händler des Produkts erhältlich. In vielen Fällen werden sie auch online veröffentlicht, so dass man sie herunterladen kann. Sie können auch direkt vom Hersteller angefordert werden. Es ist in Europa nicht gestattet, für SDB Geld zu verlangen. Als privater Endverbraucher ist der Händler nicht verpflichtet, ein SDB zur Verfügung zu stellen.
Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) ist ein Sicherheitsdatenblatt für die Reinstoffe, bei denen der Hersteller extra Informationen mit liefern muss. eSDB sind wesentlich umfangreicher als normale SDB, da sie auch Informationen beinhalten, die sich durch den Stoffsicherheitsbericht (REACH-Verordnung, Anhang I) ergeben.
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, „Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals“) ist eine europäische Chemikalienverordnung, die das Management von Chemikalien und ihren Risiken regelt. Die REACH-Verordnung setzt zusammen mit der CLP-Verordnung die Vorgaben des Globally Harmonized System (GHS) um, nach der zum Beispiel die Piktogramme weltweit einheitlich dargestellt werden sollen. Sie wurde im Jahr 2006 veröffentlicht und ist 2007 direkt für ganz Europa in Kraft getreten. Durch die REACH-Verordnung wird beispielsweise die Registrierung von Reinstoffen, Beschränkungen von Stoffen oder auch Informationen zum Sicherheitsdatenblatt geregelt. Ihr Ziel ist es, die Gesundheit von Mensch und Umwelt durch eine sichere Verwendung chemischer Stoffe zu schützen und unnötige Tierversuche zu vermeiden.
Auch als privater Verbraucher kommt man mit Kennzeichnungsetiketten in Berührung, sie finden sich beispielsweise auf Reinigungsmittel oder Waschmittel. Besonders die Piktogramme stechen dabei ins Auge und geben auch beim schnellen Blick Hinweise darauf, ob das Produkt beispielsweise ätzend wirkt oder leicht entzündlich ist. Neben den Piktogrammen gibt es noch weitere Kennzeichnungselemente, die auf dem Etikett zu finden sind. So sind auch das Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise (H-Sätze), ergänzende Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze) und Sicherheitshinweise P-Sätze) anzugeben. Zusätzlich gehören Angaben wie der Produktname, gefährliche Inhaltsstoffe, der UFI oder auch die Kontaktdaten des Lieferanten auf das Etikett.
Sicherheitsdatenblätter sind in der Regel unbegrenzt gültig, solange sich an den in ihnen angegebenen Informationen, oder der Rechtslage, nichts ändert. Rechtliche Anpassungen, zum Beispiel im Januar 2023 durch eine Änderungsverordnung von Anhang II der REACH-Verordnung, haben die Auswirkung, dass alle SDB auf den neusten Stand gebracht werden müssen. Es ist generell empfehlenswert, alle SDB regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hier empfiehlt sich beispielsweise ein Zeitraum von 2 oder 3 Jahren.
Die REACH-Verordnung regelt, wie ein SDB aufgebaut ist, welche Inhalte vorgesehen sind und natürlich auch, was organisatorisch zu beachten ist. Nach Artikel 36 der REACH-Verordnung müssen SDB 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch für sämtliche weitere Dokumente, die auf der REACH-Verordnung basieren. Die 10 Jahre beziehen sich dabei auf die letzte Verwendung des Gefahrstoffs.