SDBcheck®- häufig gestellte Fragen (FAQ)

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SDBcheck®- häufig gestellte Fragen (FAQ)2025-05-16T16:21:18+02:00

Sie haben Fragen zu SDBcheck®?

Sie haben Fragen zur Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern, fragen sich wie lange eigentlich ein SDB gültig ist oder sind auf der Suche nach Antworten rund um Ihren SDBcheck®-Account? Wir haben für Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Was ist SDBcheck®?2025-04-11T17:24:36+02:00

SDBcheck® ist ein Online-Tool, um die Einstufung und Kennzeichnung eines Sicherheitsdatenblatts automatisch prüfen zu lassen und eine Aussage über die Plausibilität der Informationen im SDB zu bekommen. Dafür werden die Daten aus dem Sicherheitsdatenblatt automatisiert ausgelesen und verwendet, um die Einstufung und Kennzeichnung des Gemischs entsprechend der CLP-Verordnung zu berechnen. Der Ergebnisvergleich wird anschließend in einer Zusammenfassung angezeigt.

Die ausgelesenen Inhalte können Sie anschließend in GeSi-Software, SDBcheck® Gefahrstoffverzeichnis mit SDBconvert® ebenfalls in weitere Softwaresysteme importieren und müssen Ihre Daten so nicht mehr manuell anlegen.

In nur drei Schritten prüfen Sie auf SDBcheck Ihre Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität: Hochladen, abgleichen und Ergebnis erhalten. Und das kostenfrei als Basis-Nutzende.

Was ist SDBconvert®?2025-04-11T17:25:47+02:00

SDBconvert® wandelt Ihr PDF-Sicherheitsdatenblatt in eine JSON-Datei um, um es in andere Softwaresysteme importieren zu können. Einfach Sicherheitsdatenblatt in MeinSDBcheck® hochladen, auf Rechtssicherheit prüfen und anschließend mit einem Klick als JSON exportieren.

SDBconvert® ist ein Add-on des SDBcheck® Premium-Accounts.

Welche Vorteile bietet mir SDBcheck®?2025-04-11T17:15:38+02:00

Für Sicherheitsdatenblatt-Ersteller:

Bei der Erstellung eigener Sicherheitsdatenblätter werden viele unterschiedliche Informationsquellen verwendet, wie Sicherheitsdatenblätter der Vormischungen und Rohstoffe sowie unterschiedliche Rechtstexte. Die Verantwortung für die Erstellung des eigenen Sicherheitsdatenblatts liegt aber im eigenen Haus. Ein automatischer Test bestimmter SDB-Bereiche ist zeitsparend und funktioniert nicht nur bei Ihren eigenen Sicherheitsdatenblättern, sondern auch bei den Sicherheitsdatenblättern der Zulieferer.

Für Gefahrstoffbeauftragte und Arbeitsschützer:

Informationen aus Sicherheitsdatenblättern sind essentiell für weitere Arbeitsschutz-Dokumente, wie Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoff-Etiketten oder Betriebsanweisungen. Viele Erleichterungen, wie das EMKG, stützen sich unter anderem auf die angegebenen H-Sätze in Abschnitt 2.2. Passt die Einstufung und die Kennzeichnung des Gemischs nicht zu den Daten der enthaltenen Stoffe, dann kann das in der praktischen Anwendung negative Folgen nach sich ziehen, weil falsche Maßnahmen zur Risikominimierung verwendet werden. Eine Plausibilitäts-Prüfung wird daher ausdrücklich empfohlen und wird auch von der TRGS 400 gefordert. Eine Überprüfung mit SDBcheck® kann als zeitsparende Erstanalyse verwendet werden und übernimmt dabei die besonders zeitaufwändige Einstufungsberechnung zur Plausibilitäts-Prüfung der Einstufung und Kennzeichnung.

Warum ist SDBcheck®kostenfrei?2025-04-11T17:14:33+02:00

Als Anbieter der Software GeSi³ für Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitsschutz erleben wir regelmäßig, dass viele Sicherheitsdatenblätter fehlerhaft sind. Um Mensch und Umwelt zu schützen, sind korrekte Sicherheitsdatenblätter aus unserer Sicht essenziell.

SDBcheck® ermöglicht unseren Kunden, aber auch allen anderen Personen, die mit Sicherheitsdatenblättern in Kontakt kommen, deshalb die einfache Überprüfung Ihrer SDB. Wir bieten SDBcheck® kostenfrei an, um Ihnen die Vorteile eines systematischen Gefahrstoffmanagements zu verdeutlichen. Erfahren Sie mehr über unsere Software-Lösung GeSi³.

Ergänzend dazu bieten wir das SDBcheck® Gefahrstoffverzeichnis an, mit dem Sie Ihre geprüften Sicherheitsdatenblätter strukturiert verwalten und ein umfassendes Gefahrstoffverzeichnis erstellen können.

Was überprüft SDBcheck® eigentlich genau?2025-04-11T17:07:05+02:00

In der derzeitigen Fassung wird bei hochgeladenen PDF-Sicherheitsdatenblättern die Plausibilität der Einstufung (Abschnitt 2.1) und Kennzeichnung (Abschnitt 2.2) überprüft. Dafür werden Informationen, die das Sicherheitsdatenblatt zu den Inhaltsstoffen bzw. zum Gemisch (Abschnitte 3, 9, 11, 12) zur Verfügung stellt, für eine Einstufungsberechnung verwendet. Die Einstufungs- und Kennzeichnungsergebnisse werden mit Abschnitt 2.1 und 2.2 des Original-Sicherheitsdatenblatts verglichen.

Daneben haben SDBcheck®-Premium Nutzende mit dem Überschriften-Check ebenfalls die Möglichkeit die Überschriften Ihrer Sicherheitsdatenblätter auf REACH-Konformität zu überprüfen.

Wer kann meine auf SDBcheck® hochgeladenen Sicherheitsdatenblätter sehen?2025-04-11T17:03:53+02:00

Sowohl die Sicherheitsdatenblätter als auch die Ergebnisse des Plausibilitäts-Checks sind nicht öffentlich zugänglich. Sie haben die Möglichkeit, einen Link zur Ergebnisseite zur Verfügung zu stellen, um das Ergebnis gezielt interessierten Gruppen zu zeigen. Registrierten Nutzenden ist es möglich, das Ergebnis über die Oberfläche an den Hersteller zu schicken.

Welche Sicherheitsdatenblatt-Formate werden von SDBcheck® akzeptiert?2025-04-11T16:59:28+02:00

SDBcheck® akzeptiert sowohl Inhalte aus PDF-Dateien, als auch PDF-Dateien, die lediglich einen Scan des Sicherdatenblatts enthalten – in diesem Fall wird die PDF-Datei mit einer Texterkennung (OCR) ausgewertet.

Welche Vorteile habe ich als registrierter Anwender auf SDBcheck.de?2025-04-11T17:02:12+02:00

Als registrierter Anwender:

  • können Sie Ihre Eingaben jederzeit zwischenspeichern.
  • stehen Ihnen jederzeit die letzten Plausbilitäts-Checks zur Verfügung (Sie können in der Basis-Version 30 Sicherheitsdatenblätter speichern) und können direkt und einfach über den Benutzerbereich (Mein SDBcheck®-Bereich) verwaltet werden.
  • haben Sie die Möglichkeit, das Ergebnisdokument als E-Mail auch wiederholt an den Lieferanten oder Hersteller versenden zu können.
  • erhalten Sie die SDBcheck® User-Info.
  • können Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter in GeSi3 importieren.

Jetzt kostenfrei registrieren

Welche Grenzen weist SDBcheck® auf?2025-04-11T16:55:52+02:00

Erfassung der Daten

  • Die Daten des SDB werden mit einem Algorithmus aus der PDF-Datei ermittelt. Dabei kann es zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen kommen. Deshalb ist das Abgleichen der ausgelesenen Inhalte wichtig, bevor der Check durchgeführt wird.
  • Es können nur Gemisch-SDB auf Plausibilität der Einstufung und Kennzeichnung geprüft werden.
  • Das Auslesen von PDF-Dateien ist nur für deutsch- und englischsprachige SDB möglich. In das Formular können die Daten von fremdsprachigen SDB jedoch manuell eingeben werden.

Einstufung

  • Physikalisch-chemische Einstufungen können nicht berechnet werden und sind deshalb nicht Teil von SDBcheck®. Ausnahme: entzündbare Flüssigkeiten.
  • Die Plausibilitätsprüfung erfolgt immer mit der im SDB für den jeweiligen Inhaltsstoff angegebenen Einstufung. Eine evtl. für den jeweiligen Inhaltsstoff bestehende Legaleinstufung bleibt unberücksichtigt.
  • Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL) eines Inhaltsstoffs aus dem SDB sind manuell zu erfassen, wobei SCL bei vorhandener Legaleinstufung automatisch berücksichtigt werden (SCL aus Anhang VI der CLP-Verordnung).

Kennzeichnung

  • Die gefahrbestimmende Komponente (zur Etikettierung) wird nicht geprüft.
  • Die ergänzenden Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze) werden bereits erkannt, aber derzeit nicht geprüft.
  • Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) werden bereits erkannt, aber derzeit nicht geprüft.

Gemisch-Eigenschaften

  • Gemisch-Eigenschaften in Abschnitt 11 (z.B. hautreizende Eigenschaften) werden bei der Ermittlung der Gemisch-Einstufung und Kennzeichnung nicht einbezogen.

Weitere Teile des SDB

  • Aktuell werden nur die Einstufung und Kennzeichnung und optional die Überschiften des SDB überprüft.
  • Aktuell nicht geprüft werden z.B. Gefahrgut-Klassifikation, Wassergefährdungsklasse, PSA.
Kann ich auch englischsprachige Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität prüfen?2025-04-14T11:10:43+02:00

Auch englische Sicherheitsdatenblätter können mit SDBcheck® auf Plausibilität geprüft werden. Die relevanten Daten der Abschnitte 1, 2, 3, 9, 11 und 12 werden ebenfalls ausgelesen und können im Abgleich geprüft werden.

Der Import in die Software GeSi³ oder in das SDBcheck®-Gefahrstoffverzeichnis ist möglich. Allerdings ist das automatisierte Auslesen auf die oben genannten Abschnitte beschränkt. Weitere Inhalte, zum Beispiel aus Abschnitt 4 oder 5 müssen entsprechend vor einem Import noch manuell in die Abgleichmaske übernommen werden.

Kann ich Sicherheitsdatenblätter in ein anderes Format konvertieren?2025-04-11T17:22:44+02:00

Neben dem Import in unsere Software GeSi³ oder das SDBcheck® Gefahrstoffverzeichnis ist das Konvertieren des PDF-Sicherheitsdatenblatts in JSON mittels SDBconvert® möglich. So können Ihre geprüften Sicherheitsdatenblätter ganz bequem in Ihre eigene Gefahrstoffsoftware oder Ihr ERP-System eingelesen werden.

Hier finden Sie mehr Informationen zu SDBconvert®.

Wie sicher ist SDBcheck®?2025-04-11T16:41:08+02:00
  • SDBcheck® läuft auf einem in Deutschland gehosteten Server, der von uns administriert wird.
  • Über eine durchgängig gesicherte Verbindung mittels “https”-Protokoll kommunizieren Sie mit SDBcheck® zudem komplett verschlüsselt.
  • Den Zugriff auf die von Ihnen hochgeladenen Sicherheitsdatenblätter schützen Sie durch die Qualität des von Ihnen selbst gewählten Passwortes.
  • Es werden keine Passwörter gespeichert, sondern nur Hashes. Dafür nutzen wir modernste Hash-Funktionen.

Jetzt bei SDBcheck® registrieren

Sind noch weitere Prüfungen geplant?2025-04-11T16:34:38+02:00

Ja, neben den bereits vorhandenen Prüfungen auf SDBcheck® (Plausibilitätsprüfung von Gemischeinstufungen und -kennzeichnung sowie der REACH-Konformitätsprüfung der Überschriften) sind noch weitere Prüfungen für die Zukunft geplant.

Neben einem formellen Check ist beispielsweise auch die Überprüfung der Lagerklasse und der Gefahrgutklassifizierung denkbar.

Haben Sie Ideen und Anregungen bzgl. Erweiterungen von SDBcheck®? Dann schreiben Sie uns doch gerne unter:

SDBcheck@gesi.de

Was versteht man unter einem Sicherheitsdatenblatt?2023-10-23T10:30:54+02:00

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein Dokument, das bestimmte Informationen über ein chemisches Produkt enthält. Das SDB dient dazu, den Verwender über Eigenschaften und Gefahren des Produkts zu informieren. Auch Notfallmaßnahmen oder die Lagerung des Produkts werden genannt. Der Verwender kann so aus dem SDB Maßnahmen ableiten, die dem Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit, der Sicherheit am Arbeitsplatz und dem Umweltschutz dienen.

Wer hat Anspruch auf ein Sicherheitsdatenblatt?2025-04-11T16:29:41+02:00

Das Sicherheitsdatenblatt wird nach REACH-Verordnung entlang der Lieferkette weitergegebenen. Industrielle und gewerbliche Anwender haben somit einen Anspruch darauf, ein SDB für die zugekauften Produkte zu erhalten. Private Endverbraucher haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein SDB. Die relevanten Informationen werden auf anderem Weg zur Verfügung gestellt (z. B. durch das Etikett des Produkts).

Wo erhalte ich Sicherheitsdatenblätter?2025-04-11T16:28:14+02:00

Die Sicherheitsdatenblätter werden bei der ersten Lieferung eines Gefahrstoffs mitgeliefert. Zusätzlich sind Sicherheitsdatenblätter in der Regel beim Hersteller oder beim Händler des Produkts erhältlich. In vielen Fällen werden sie auf den Websites der Hersteller oder Händler veröffentlicht, so dass man sie herunterladen kann. Sie können auch direkt vom Hersteller angefordert werden. In Europa ist es nicht gestattet, für Sicherheitsdatenblätter Geld zu verlangen. Für private Endverbraucher ist der Händler nicht verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen.

Was ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt?2025-04-11T16:15:59+02:00

Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) ist ein Sicherheitsdatenblatt für die Stoffe, bei denen der Hersteller extra Informationen mit liefern muss. eSDB sind wesentlich umfangreicher als normale SDB, da sie auch Informationen beinhalten, die sich durch den Stoffsicherheitsbericht (REACH-Verordnung, Anhang I) ergeben.

Was ist die REACH-Verordnung?2025-04-11T16:10:04+02:00

Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, „Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals“) ist eine Chemikalienverordnung der Europäischen Union. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen und ist seit 2007 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig.

Die REACH-Verordnung verfolgt das Ziel die Gesundheit von Mensch und die Umwelt zu schützen, indem sie die sichere Verwendung von Chemikalien sicherstellt und die Durchführung unnötiger Tierversuche vermeidet. Durch die REACH-Verordnung werden beispielsweise die Registrierung von Stoffen, Beschränkungen von Stoffen oder auch Informationen zum Sicherheitsdatenblatt geregelt.

Zusammen mit der CLP-Verordnung setzt REACH die internationalen Vorgaben des Globally Harmonized System (GHS) um, das unter anderem eine einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch Piktogrammen vorschreibt.

Welche Kennzeichnungselemente gibt es?2025-04-11T16:02:33+02:00

Auch als privater Verbraucher kommt man mit Kennzeichnungsetiketten in Berührung, sie finden sich beispielsweise auf Reinigungsmittel oder Waschmittel. Besonders die Piktogramme stechen dabei ins Auge und geben auch beim schnellen Blick Hinweise darauf, ob das Produkt beispielsweise ätzend wirkt oder leicht entzündlich ist. Neben den Piktogrammen gibt es noch weitere Kennzeichnungselemente, die auf dem Etikett zu finden sind. So sind auch das Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise (H-Sätze), ergänzende Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze) und Sicherheitshinweise P-Sätze) anzugeben. Zusätzlich gehören Angaben wie der Produktname, gefährliche Inhaltsstoffe, der UFI oder auch die Kontaktdaten des Lieferanten auf das Etikett.

Wie lange ist ein Sicherheitsdatenblatt gültig?2025-04-11T15:58:59+02:00

Sicherheitsdatenblätter sind in der Regel unbegrenzt gültig, solange sich an den in ihnen angegebenen Informationen, oder der Rechtslage, nichts ändert. Rechtliche Anpassungen, zum Beispiel im Januar 2023 durch eine Änderungsverordnung von Anhang II der REACH-Verordnung, haben die Auswirkung, dass alle SDB auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Es ist generell empfehlenswert, alle SDB regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hier empfiehlt sich beispielsweise ein Zeitraum von 2 oder 3 Jahren.

Wie lange müssen SDB aufbewahrt werden?2025-04-11T15:57:50+02:00

Die REACH-Verordnung regelt, wie ein SDB aufgebaut ist, welche Inhalte vorgesehen sind und natürlich auch, was organisatorisch zu beachten ist. Nach Artikel 36 der REACH-Verordnung müssen SDB mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch für sämtliche weitere Dokumente, die auf der REACH-Verordnung basieren. Die 10 Jahre beziehen sich dabei auf die letzte Verwendung des Gefahrstoffs.

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