Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt bei der Plausibilitätsprüfung nach TRGS 400 mit SDBcheck

Stellen Sie Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt fest, sollte der Lieferant kontaktiert werden. Aber was, wenn der Lieferant nicht antwortet?

Mit SDBcheck® prüfen Sie das Sicherheitsdatenblatt nach TRGS 400

Mit unserem kostenfreien Online-Tool SDBcheck® haben Sie die Möglichkeit, Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Lieferanten-Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität zu prüfen. Nach TRGS 400 [1] sind Sie dazu verpflichtet, die erhaltenen Sicherheitsdatenblätter zu prüfen und bei Abweichungen den Ersteller zu kontaktieren. Dies ist mit dem integrierten E-Mail-Versand aus SDBcheck® heraus möglich.

Abweichungen bei der Plausibilitätsprüfung

Ermittelt SDBcheck® Abweichungen bei der Plausibilitätsprüfung werden Sie auf der Ergebnisseite direkt durch rote Kreuze darauf hingewiesen. Hierbei werden Einstufung und Kennzeichnung entsprechend der CLP-Verordnung [2] ermittelt. Dort ist geregelt, wie Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen auf Basis der Inhaltsstoffe und weiteren Informationen ermittelt werden. Leider kommt es unseren Erfahrungen nach sehr häufig zu Abweichungen, ca. jedes zweite gecheckte SDB weist Abweichungen auf.

E-Mail-Versand an den Sicherheitsdatenblatt-Ersteller

Hat SDBcheck® Abweichungen festgestellt, können Sie als registrierter Anwender den E-Mail-Versand an den Ersteller auslösen. Dabei wird die E-Mail-Adresse verwendet, die im SDB als Kontakt angegeben ist. Der Empfänger der E-Mail erhält die Ergebnisseite und kann dort sehen, was genau von SDBcheck® ermittelt wurde und was die Datengrundlage dafür war. Zudem wird auch das hochgeladenen SDB mitgeschickt, damit der Empfänger weiß, um welches SDB es überhaupt geht – möglicherweise liegt ja bereits eine neue Version vor. Zudem haben Sie als Anwender die Möglichkeit, eigene Hinweise zu ergänzen und unser optionales Feedback in Anspruch zu nehmen. Dabei prüfen wir noch einmal, was SDBcheck® ermittelt und ob die Abweichungen eventuell gar keine sind. Wenn die Abweichungen berechtigt sind, wird die E-Mail freigegeben und der Lieferant wird benachrichtigt.

Und nun?

Zunächst heißt es nun einmal abwarten. Im Idealfall meldet sich der Lieferant zeitnah bei Ihnen und teilt Ihnen zum Beispiel mit, aus welchen Gründen die Abweichung entfällt. Möglicherweise handelt es sich auch um einen Fehler im Sicherheitsdatenblatt, der angepasst wird. Leider erfahren wir von unseren Anwendern aber auch, dass nicht alle Lieferanten für Rückfragen zur Verfügung stehen. Teilweise sind die im SDB angegebenen E-Mail-Adressen nicht einmal erreichbar. In so einem Fall ist es natürlich schwieriger – nicht mehr mit dem Gefahrstoff weiterzuarbeiten ist meistens ja keine Option. Gerade, wenn es häufiger zu solchen Problemen kommt, könnte jedoch durchaus in Betracht gezogen werden, den Lieferanten zu wechseln. Letztendlich unterliegt die Prüfung von Sicherheitsdatenblättern auch bei den Aufsichtsbehörden. Es könnte also auch eine Möglichkeit sein, sich an die entsprechende Behörde zu wenden. Natürlich nicht gleich beim ersten erfolglosen Kontaktversuch, aber gerade, wenn sich die Probleme häufen oder kein anderer Lieferant zur Verfügung steht, wäre das ein möglicher Weg. Sicherheitsdatenblätter, die in der EU vertrieben werden, unterliegen schließlich der REACH-Verordnung und müssen damit auch bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen.

Wie sieht es mit der Plausibilität Ihrer SDB aus?
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[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA
[2]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 01.03.2022

SDBcheck® Service

Der SDBcheck®-Service übernimmt das Hochladen und den Datenabgleich
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