
Ob Handwerksbetrieb, Industrieunternehmen oder Praxis – sobald mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist ein strukturiertes Gefahrstoffverzeichnis Pflicht. Es hilft dabei, gefährliche Stoffe und deren Risiken systematisch zu erfassen und transparente Sicherheitsstrukturen im Betrieb aufzubauen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gefahrstoffmanagements und dient zugleich als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und im Rahmen von Audits.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Inhalte in ein Gefahrstoffverzeichnis gehören, wie es sinnvoll aufgebaut ist und welche gesetzlichen Vorschriften – insbesondere laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)[1] – beachtet werden müssen. Außerdem geben wir praxisnahe Tipps zur Umsetzung und zeigen, wie Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis effizient digital führen können.
Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
Ein Gefahrstoffverzeichnis ist eine strukturierte Übersicht aller gefährlichen Stoffe und Gemische, die im Unternehmen verwendet werden. Es hilft dabei, Risiken zu erkennen, Schutzmaßnahmen abzuleiten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das Verzeichnis ist Teil des betrieblichen Gefahrstoffmanagements und dient auch als Grundlage bei Unterweisungen und im Rahmen von Audits.
Wer ist verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen?
Laut §6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)[1] ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein aktuelles Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt sowohl für industrielle als auch für handwerkliche Betriebe sowie für Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Labore und Reinigungsfirmen.
Welche Inhalte muss ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten?
Ein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis enthält unter anderem:
✔ Produktname / Bezeichnung des Stoffes oder Gemisches
✔ Verwendungsbereich bzw. Einsatzort im Betrieb
✔ Lagerort oder zugeordneter Arbeitsplatz
✔ Aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB), idealerweise mit direktem Zugriff oder Link
✔ Verantwortliche Person oder Abteilung
Wie ist ein Gefahrstoffverzeichnis aufgebaut?
Die Gesetzgebung gibt keine feste Form vor – ein Gefahrstoffverzeichnis kann sowohl physisch als auch digital geführt werden. In der Praxis haben sich vor allem folgende Formate bewährt:
- Tabelle (z. B. Excel oder analog mit Spaltenstruktur)
- Liste (einfaches Dokument mit Einträgen pro Gefahrstoff)
- Dynamische Softwarelösung (z. B. mit automatischer Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern und strukturierter Nutzerverwaltung)
Wichtig ist, dass die Informationen vollständig, übersichtlich und jederzeit aktuell sind – unabhängig von der gewählten Darstellungsform.
Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses sind:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)[1], insbesondere §6
- CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008)[2]
- TRGS 400: “Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”[3]
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)[4]
Diese Regelwerke legen fest, wann, wie und mit welchen Inhalten das Verzeichnis zu führen ist.
Wie oft muss ein Gefahrstoffverzeichnis aktualisiert werden?
Das Gefahrstoffverzeichnis muss regelmäßig gepflegt und bei Bedarf sofort aktualisiert werden – z. B. bei neuen Produkten, geänderten Einstufungen, veränderten Lagerorten oder bei der Entfernung nicht mehr verwendeter Stoffe.
So setzen Sie das Gefahrstoffverzeichnis in Ihrem Betrieb um
Die praktische Umsetzung gelingt am besten durch klare Zuständigkeiten, geschulte Mitarbeitende und eine zentrale, digitale Verwaltung. Excel-Listen sind oft fehleranfällig und schwer aktuell zu halten.
Fazit: Gefahrstoffe sicher dokumentieren – mit System
Ein gut geführtes Gefahrstoffverzeichnis ist mehr als ein Pflichtdokument: Es ist ein zentraler Baustein für Sicherheit, Transparenz und Rechtskonformität im Unternehmen. Mit der richtigen Struktur und digitalen Lösungen wie SDBcheck® behalten Sie jederzeit den Überblick und sind auch im Audit auf der sicheren Seite.
Fachliche Referenzen & Verweise
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Infografik zum Download: Gefahrstoffverzeichnis auf einen Blick
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