In der Praxis werden in Sicherheitsdatenblättern selten ungefährliche Stoffe im Sinne der CLP-VO aufgeführt. Es ist möglich, einen ungefährlichen Stoff in SDBcheck® nachzutragen, wenn dies gewünscht wird.

Einfacher Weg: (Alle) unbekannten Bestandteile als ungefährlich behandeln

Ist dieser Schalter in Abschnitt 3 des Eingabeformulars aktiviert (Standardeinstellung), werden alle unbekannten Anteile automatisch als toxikologisch und ökotoxikologisch ungefährlich behandelt.

Alternative: Einen ungefährlichen Stoff explizit hinzufügen

Dieses Vorgehen bietet sich dann an, wenn Sie wissen, dass nur ein Teil der nicht aufgeführten Inhaltsstoffe ungefährlich ist.

Sie können den ungefährlichen Stoff in Abschnitt 3.2 hinzufügen, mit den entsprechenden Identifikationsnummern versehen (z. B. CAS-Nummer) und ihm dann weder H-Sätze noch Gefahrenkategorien zuweisen.

Damit der Stoff auch für akute Toxizität und Umwelttoxizität als ungefährlich anerkannt wird, braucht dieser hohe LD50 / EC50 – Werte. Hierfür können Sie in Abschnitt 11 für die Expositionswege oral, dermal, inhalativ sehr hohe Toxizitätswerte angeben (z. B. 100.000). Bei gasförmigen Gemischen entsprechend “inhalativ (Gas)”. In Abschnitt 12 verfahren Sie entsprechend, z.B. in dem Sie für den Stoff einen EC50-Wert von 10.000 eintragen.

In der Berechnung wird dieser Stoff dann sowohl aufgrund der Einstufung, als auch aufgrund der Toxizitätsdaten als ungefährlich angesehen.

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