Der Hintergrund für den Hinweis „Kann plausibel sein“ liegt zum einen darin, dass in Sicherheitsdatenblättern üblicherweise nicht alle Inhaltsstoffe angegeben werden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die fehlenden Inhaltsstoffe einen Einfluss auf die Berechnung für akute Toxizität und Wassergefährdung haben, geht SDBcheck® davon aus, dass die nicht angegebenen Inhaltsstoffe für die Gemisch-Berechnung als unbekannt behandelt werden. So kommt es zu den genannten Hinweisen.
Wenn Sie sicher davon ausgehen, dass die restlichen Inhaltsstoffe bis 100 % ungefährlich sind und Sie sehen möchten, wie das Ergebnis von SDBcheck® in diesem Fall aussehen würde, können Sie im Eingabeformular unbekannte Bestandteile als ungefährlich betrachten oder einen „ungefährlichen Stoff“ hinzufügen.
Der Hinweis “Kann plausibel sein” wird weiterhin auch bei der Einstufung in PC-Gefahren, z. B. als Aerosol, angezeigt. Dies liegt daran, dass die Einstufung in PC-Gefahren nicht anhand der Daten im Sicherheitsdatenblatt erkannt werden kann, sondern an Messungen am Gemisch gezeigt wird.