Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeSi Software GmbH
für das Produkt SDBcheck®
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und stattdessen das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 1 Prämabel
1. Die GeSi Software GmbH, Juliuspromenade 28, 97070 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Dipl.-Math. Petra Feitsch (im Folgenden GeSi), bietet Kunden in der Form des Software as a Service die Online-Plattform https://sdbcheck.de an, um die Einstufung und Kennzeichnung eines Sicherheitsdatenblatts (SDB) in deutscher und englischer Sprache automatisch zu überprüfen und eine Aussage über die Plausibilität der enthaltenen Informationen zu erhalten. Hierzu liest GeSi automatisiert die Daten des Sicherheitsdatenblattes aus und übermittelt diese dem Kunden.
2. Sobald der Kunde diese ausgelesenen Daten mit denen des Sicherheitsdatenblattes abgeglichen und bestätigt hat, erfolgt die Berechnung der Einstufung und Kennzeichnung der ausgelesenen Daten entsprechend der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Der Kunde erhält im Ergebnis einen Vergleich zwischen den berechneten Daten und denen des Original-Sicherheitsdatenblattes.
3. Die folgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung dieser Software und das auf die Mietdauer begrenzte Nutzungsrecht an dieser Software sowie die hierbei angebotenen Leistungen durch GeSi in der Form des Software as a Service.
§ 2 Geltungsbereich, Änderung
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen GeSi und dem jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Plattform und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, GeSi hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. GeSi behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. GeSi wird diesbezüglich spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist GeSi dazu berechtigt, dass jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsbeginn
1. Ein Vertragsschluss zur Nutzung der Plattform im Rahmen eines kostenfreien Basis-Accounts zwischen dem Kunden und GeSi kommt dadurch zustande, dass sich der Kunde auf der Plattform https://sdbcheck.de/registrieren für einen Basis-Account registriert und ein Nutzerkonto einrichtet. Nach dem Absenden des Registrierungs-Formulars erhält der Kunde einen Aktivierungslink per E-Mail, der nach 72 Stunden seine Gültigkeit verliert. Im Anschluss an die Aktivierung erhält der Kunde eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail.
2. Ein Vertragsschluss zur kostenpflichtigen Nutzung des SDBcheck® Premium-Accounts oder kostenpflichtigen SDBcheck® Add-ons kommt folgendermaßen zustande: Der Kunde fragt über das Kontaktformular auf der Plattform https://sdbcheck.de, telefonisch oder per E-Mail die Freischaltung der entsprechenden Leistung an. Diese Anfrage stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. GeSi sendet dem Kunden im Anschluss ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss per E-Mail an den Kunden (Angebot). Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestätigung dieses Angebots durch den Kunden in Textform (Annahme). GeSi hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.
3. Für die vollständige Leistungserbringung vonseiten GeSi ist eine Registrierung des Kunden nach § 5 dieser AGB erforderlich.
4. Sofern der Kunde sich nicht registrieren und die Plattform als anonymer Nutzer kostenfrei nutzen möchte, kommt ein Vertragsschluss zur Nutzung der Plattform dadurch zustande, dass der Kunde auf der Plattform https://sdbcheck.de/app/#/ ein PDF auswählt und hochlädt. Ohne Registrierung stehen dem Kunden jedoch nicht alle Funktionen der Plattform zur Verfügung. Insbesondere die Speicherung eines überprüften Sicherheitsdatenblattes und der Auswertung ist hierbei nicht möglich. Eine Registrierung ist auch noch im Verlauf einer anonymen Nutzung möglich.
5. Voraussetzung für die Freischaltung der Leistungen des SDBcheck® Premium-Accounts ist, dass der Kunde bereits über einen kostenfreien Basis-Account verfügt.
6. Voraussetzung für die Freischaltungen der Leistungen der SDBcheck® Add-ons Firmenaccount® und SDBconvert® bzw. SDBcheck® Service ist, dass der Kunde über einen SDBcheck® Premium-Account verfügt.
7. GeSi beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem GeSi unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i.S.d. § 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
8. Soweit GeSi entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
§ 4 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort
1. GeSi schuldet die Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Plattform und die beauftragten Funktionen zur Nutzung über das Internet und Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von GeSi zu dem vorgenannten Zweck. GeSi stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet GeSi die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
2. GeSi stellt dem Kunden hierfür verschiedene Leistungspakete ihrer Software-Lösung zur Auswahl, die ebenfalls kombiniert werden können:
a) einen kostenfreien Basis-Accounts
b) einen kostenpflichtigen SDBcheck® Premium-Account
c) kostenpflichtige SDBcheck® Add-ons „Firmenaccount“, „SDBconvert®“, SDBcheck®-Gefahrstoffverzeichnis und/oder SDBcheck® Service
3. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von GeSi zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden sowie aus den Leistungsangaben auf der Webseite vor Vertragsschluss von GeSi https://www.gesi.de/sdbcheck-sicherheitsdatenblaetter-gratis-pruefen/.
4. Die von GeSi überlassene Plattform ermöglicht dem Kunden die Erfüllung der Prüfpflicht gemäß TRGS 400 sowie die Inkenntnissetzung eines Sicherheitsdatenblatt-Erstellers im Hinblick auf mögliche Fehler des Sicherheitsdatenblattes. Unabhängig von der konkret beauftragten Leistung, sind den geschuldeten Leistungen und Funktionen folgende aufgezählte Grenzen gesetzt, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
a) Es können nur Gemische automatisch auf Plausibilität von Einstufung und Kennzeichnung geprüft werden (keine Stoff-Sicherheitsdatenblätter)
b) Das Auslesen von PDF-Dateien ist nur für deutsch- und englischsprachige SDB möglich. In das Formular können die Daten von anderssprachigen Sicherheitsdatenblättern manuell übersetzt und eingeben werden.
c) Physikalisch-chemische Einstufungen können nicht berechnet werden und sind deshalb nicht Teil von SDBcheck®. Ausnahme: Die Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten.“
d) Die Plausibilitätsprüfung erfolgt immer mit der im Sicherheitsdatenblatt für den jeweiligen Inhaltsstoff angegebenen Einstufung. Auf eine evtl. für den jeweiligen Inhaltsstoff bestehende, harmonisierte Einstufung nach Anhang VI der CLP-Verordnung wird hingewiesen, diese bleibt in der Prüfung trotzdem unberücksichtigt.
e) Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL) eines Inhaltsstoffs aus dem SDB sind manuell zu erfassen, wobei SCL bei vorhandener, harmonisierter Einstufung nach Anhang VI der CLP-Verordnung bei der Prüfung automatisch berücksichtigt werden.
f) Die gefahrbestimmende(n) Komponente(n) (zur Etikettierung) werden nicht geprüft.
g) Die ergänzenden Gefahrenmerkmale (EUH-Sätze) werden bereits erkannt, aber derzeit nicht geprüft.
h) Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) werden bereits erkannt, aber derzeit nicht geprüft.
i) Toxikologische und umwelttoxikologische Angaben, die für das Gemisch selbst im Sicherheitsdatenblatt angegeben sind, bleiben unberücksichtigt (d. h., in den Plausibilitätscheck gehen nur die entsprechenden Eigenschaften und Werte der Inhaltsstoffe ein).
j) Informationen über Gemisch-Eigenschaften in Abschnitt 11 (z. B. detaillierte Befunde über hautreizende Eigenschaften) werden bei der Ermittlung der Gemisch-Einstufung und Kennzeichnung nicht einbezogen.
k) Aktuell wird nur die Gemisch-Einstufung und Gemisch-Kennzeichnung des Sicherheitsdatenblattes überprüft; nicht geprüft werden z. B. Gefahrgut-Klassifikation, Wassergefährdungsklasse, oder die empfohlene, persönliche Schutzausrüstung (PSA).
l) Mit Nutzung der entsprechenden E-Mail-Funktion wird die E-Mail-Adresse des Kunden an den Ersteller des Sicherheitsdatenblattes weitergegeben sowie stichprobenartige Prüfungen der ausgehenden E-Mails und des Abgleichs, der zum Ergebnis „Abweichung“ geführt hat, durchgeführt. Mit Übermittlung des Abgleichs an den Ersteller des Sicherheitsdatenblattes geht die Haftung für etwaige Mängel an den Leistungen von GeSi auf den Kunden über.
5. Das Feedback durch GeSi im Rahmen der stichprobenartigen Überprüfungen der Abgleiche ist eine freiwillige Leistung, mit der der Vorgang geprüft wird, der zum Ergebnis „Abweichung“ vom Sicherheitsdatenblatt führte. Es besteht kein Anspruch auf ein Feedback.
6. Mit Registrierung bei SDBcheck® wird der Kunde im Rahmen der SDBcheck® User-Info über wesentliche und wichtige Updates und Neuerungen von SDBcheck® per E-Mail durch GeSi informiert.
7. GeSi trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
8. GeSi bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn GeSi aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit der Plattform und derer Funktionalitäten. GeSi kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Plattform und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. GeSi beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Fehler an der Plattform nach diesen Bestimmungen.
9. GeSi ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von GeSi. GeSi ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von GeSi wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber GeSi nicht nachkommt.
10. Kommt GeSi mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn GeSi eine von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
11. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von GeSi oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 5 Registrierung
1. Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen.
2. Nachdem die von dem Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei GeSi eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
3. Der Kunde und dessen Nutzer können für sich jeweils nur ein Konto anlegen. Der Kunde kann sein Konto sowie seine damit verbundenen Angaben über sich oder sein Profil ohne Angaben von Gründen nach Maßgabe des § 7 dieser AGB löschen, sofern keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen durch den Kunden beauftragt sind. Ebenfalls können Nutzer des Kunden ihre Konten sowie ihre damit verbundenen Angaben über sich oder ihr Profil ohne Angaben von Gründen löschen.
4. Die Registrierung und die damit verbundene Anlegung des Basic-Accounts an sich, ist für den Kunden kostenlos.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die reine Anlegung und Verwaltung eines Basic Accounts ist für den Kunden kostenfrei. Die Buchung des Premium-Accounts sowie etwaiger Add-Ons im Rahmen der Plattform ist jedoch für den Kunden kostenpflichtig.
2. Der Kunde verpflichtet sich, GeSi für die Überlassung der entgeltpflichtigen Leistungen das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die Nutzungsgebühr ist einmal jährlich im Voraus zu begleichen.
3. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus für die kostenpflichtigen Leistungen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
4. GeSi stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
5. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung auf dem Konto von GeSi ein.
6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber GeSi in Textform zu erheben. Rechnungen von GeSi gelten als von dem Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 4 Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
7. Befindet sich der Kunde 2 Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist GeSi dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
8. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von GeSi bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die GeSi auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 8 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
§ 7 Kündigung
1. Der Vertrag über den unentgeltlichen Basic-Account wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann, sofern keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen durch den Kunden beauftragt sind, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung des Kundenkontos formlos gekündigt werden.
2. Sofern kostenpflichtige Leistungen beauftragt sind, so wird für diese jeweils eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um den jeweils vorher vereinbarten Zeitraum von 12 Monaten, sofern der Kunde den Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende in Textform kündigt.
3. Ein gebuchter Premium-Account kann erst mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit des zuletzt gebuchten Add-Ons gem. § 3 Nr. 6 dieser AGB gekündigt werden.
4. Das Konto eines Kunden oder dessen Nutzer kann durch GeSi auch gesperrt werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Kunde oder dessen Nutzer:
a) gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt,
b) bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat,
c) gegen Rechte Dritter verstößt,
d) Leistungen von GeSi missbraucht und/oder
e) wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Grundsätzlich werden ein Kunde oder dessen Nutzer, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist, vor einer Sperrung abgemahnt.
5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde seine Zahlung einstellt
b) sich der Kunde i.S.d. § 6 Abs. 5 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bei monatlicher Zahlungsweise bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst bzw. bei jährlicher Zahlungsweise die Fälligkeit eingetreten ist und eine entsprechende Mahnung erfolgt ist
c) der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat
d) der Kunde seinen Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.
6. Wenn das Konto eines Kunden oder seiner Nutzer von GeSi gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Kunde bzw. dessen Nutzer nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde und dessen Nutzer sind verpflichtet, die von GeSi bereitgestellte Plattform und deren Inhalte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und hierbei ausschließlich Sicherheitsdatenblätter im PDF-Format in die Plattform hochzuladen. Sofern der Kunde anderweitige, sachfremde Dokumente, insb. solche nach § 8 Nr. 4 i) dieser AGB hochlädt, verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe, welche im Einzelfall eines schuldhaften Verstoßes von GeSi nach billigem Ermessen zu bestimmen und gegebenenfalls von einem zuständigen Gericht auf Angemessenheit zu überprüfen ist. Die Geltendmachung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten. Sofern GeSi durch die vertragswidrige Nutzung ihrer Plattform etwaige Mehraufwände entstehen, werden diese nach dem entstandenen Aufwand durch GeSi berechnet. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige vertragswidrige Nutzung nicht ursächlich für den entstandenen Mehraufwand ist.
2. Die Daten des Sicherheitsdatenblattes werden mit einem Algorithmus aus den Texten der PDF-Datei ermittelt. Dabei kann es zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen der automatischen Ermittlung kommen. Der Kunde ist daher verpflichtet, die ermittelten Inhalte mit denen des hochgeladenen Sicherheitsdatenblatts vor der Durchführung des SDBcheck abzugleichen und zu ggf. korrigieren.
3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die berechtigten Nutzer der Plattform auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden. Der Kunde stellt GeSi insofern von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aus einem Verhalten der Nutzer entgegen dieser Vereinbarung entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass das jeweilige Nutzerverhalten nicht ursächlich für den Schaden ist.
4. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden und dessen Nutzern ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot, den jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Der Kunde und dessen Nutzer sind verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages und im Rahmen der Nutzung der Plattform ihre Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber GeSi unverzüglich mitzuteilen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von GeSi gegen standesrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Veröffentlichungen der entsprechenden Inhalte einzuholen.
c) Soweit vertraglich geschuldet, stellt GeSi dem Kunden Speicherplatz auf einem Server für den Betrieb der Plattform zur Verfügung. Der Kunde kann auf dem von GeSi bereitgestellten Speicherplatz Inhalte bis zum vertraglich geschuldeten Umfang ablegen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
d) Der Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die Leistungserbringung von GeSi beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und GeSi alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
e) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
f) Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen von GeSi sind ein beliebiges Endgerät (Tablet, Notebook, PC) sowie eine aktive Internetverbindung zur Nutzung der Plattform. Dem Kunden ist bewusst, dass die Plattform von GeSi nicht von Smartphones unterstützt wird. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Internetverbindung unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. Diese hat alle dafür anfallenden Kosten zu tragen. Der volle Funktionsumfang der Plattform gilt nur für die jeweils aktuell und zwei Jahre zurückliegenden gängigen Endgeräte sowie die aktuell gängigen Browser-Versionen und die jeweiligen zwei Updates vor der aktuellen Version.
g) Mit Beauftragung der entsprechenden SDBconvert®- Leistung, verpflichtet sich der Kunde, erzeugte JSON-Dateien nur in dasjenige Software-System einzuspielen, das bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
h) Der Kunde und dessen Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten ihrer Nutzerkonten streng geheim gehalten werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Zugangsdaten und die zur Nutzung eingeräumten Rechte dürfen ohne vorherige Zustimmung von GeSi an Dritte weder direkt noch indirekt veräußert noch verschenkt oder verliehen, noch vermietet oder verleast werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so ist GeSi hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, die Zugangsdaten zu ändern.
i) Der Kunde und dessen Nutzer verpflichten sich dazu keine Inhalte in die Plattform hochzuladen, die:
• Keine Sicherheitsdatenblätter im PDF-Format darstellen
• Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht oder die Persönlichkeitsrechte verletzen,
• diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt und/oder gewaltverherrlichend sind oder gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen. (Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen zugänglich gemacht werden.)
• Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen,
• persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben,
• dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spamming, Phishing, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen,
• Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf die Plattform zuzugreifen,
• in anderer, ähnlicher Weise gegen die Recht Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
j) GeSi ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.
k) Der Kunde und dessen Nutzer sind verpflichtet, regelmäßig ihre Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei GeSi liegen.
l) Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden und dessen Nutzern untersagt. Sie verpflichten sich, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
5. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht GeSi eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den branchenüblichen Stundensätzen, zu.
6. Verletzt der Kunde oder ein von diesem bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann GeSi ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für GeSi, seine Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
7. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist GeSi dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. GeSi ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
8. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber GeSi geltend machen, wird GeSi den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, GeSi insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, GeSi bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit GeSi kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 9 Haftung / Gewährleistung
1. Der Kunde haftet dafür, dass die Plattform und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet werden.
2. GeSi bietet ihre Leistungen nach Maßgabe der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets an. Dem Kunden ist bewusst, dass es hierbei zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann. GeSi erbringt dabei ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet dabei die branchenübliche Sorgfalt. Die Funktionalität der Plattform richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
3. GeSi gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel für die kostenpflichtigen Leistungen gem. § 4 Nr. 2 b) und c) dieser AGB. GeSi haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Plattform vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von GeSi liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Bei kostenlosen Diensten schuldet GeSi keinerlei Mindestverfügbarkeiten.
4. Die Haftung von GeSi für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass GeSi gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch GeSi. Die Haftung von GeSi für Mängel im Recht an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass GeSi gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden gegen GeSi beinhaltet, ist ausgeschlossen.
5. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von GeSi zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von GeSi ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet GeSi insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde oder dessen Nutzer unterlassen haben, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von GeSi gehört.
7. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am 3. Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
b) Screenshot der Fehlermeldung
c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
d) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
8. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder GeSi durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von GeSi zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
9. Der Kunde wird GeSi bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
10. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GeSi durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von GeSi für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
11. Die Mängelbeseitigung durch GeSi kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
12. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er / sie kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist GeSi berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
13. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von GeSi.
15. GeSi ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens 5 Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines 5. Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. GeSi ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
16. GeSi haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17. Für sonstige Schäden haftet GeSi nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
18. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
19. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von GeSi.
20. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Sämtliche Inhalte der Plattform von GeSi sind urheberrechtlich geschützt.
2. Soweit nichts anderes geregelt ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses befristetes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht beschränkt sich dabei ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der Plattform und der von GeSi zur Verfügung gestellten Inhalte. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet.
3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich GeSi zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden. Dieser Vertrag räumt keinerlei Eigentumsrechte / Intellectual-Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Plattform und den Funktionalitäten ein. Sämtliche Intellectual-Property-Rechte verbleiben auch mit dem Nutzungsrecht gemäß dieses Nutzungsvertrages bei GeSi.
4. Der Kunde ist darüber hinaus insbesondere nicht berechtigt, die Plattform, deren Funktionalitäten und bereitgestellte Inhalte, ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von GeSi über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Plattform, deren Funktionalitäten und die bereitgestellten Inhalte zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen.
5. GeSi ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
6. Der Kunde räumt GeSi für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der Plattform von GeSi ein.
7. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an GeSi überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von GeSi zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde stellt GeSi von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. GeSi ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.
§ 11 Supportleistungen
1. Soweit GeSi gegenüber dem Kunden Supportleistungen erbringt, wird GeSi ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. GeSi schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen.
2. Die von GeSi gegenüber dem Kunden zu erbringenden Supportleistungen bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Angebot und auf der Webseite vor Vertragsschluss bereitgestellten Informationen seitens GeSi.
3. Supportleistungen seitens GeSi erfolgen in der Regel durch Fernwartung per E-Mail oder Telefon. Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
4. Supportanfragen hat der Kunde telefonisch an 0931 / 4653300 oder per E-Mail an support@gesi.de zu richten
5. GeSi ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen an etwaige Änderungen, die in der Plattform, ob durch den Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet, soweit diese Anpassungen über den bloßen Erhalt des Mietgegenstandes im geeigneten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
6. GeSi schuldet nicht Beratung über eine mögliche Anpassung der Plattform an eine geänderte Hardware und/oder Software-Umgebung des Kunden, einschließlich neuer Programmversionen oder die Umsetzung dessen; oder Beratung über geänderte technische Rahmenbedingungen (Datenbank-Update, Systemupdate, Plattformupdate u.a.); oder sonstige Anpassungen, Beratung, Ergänzungen und Erweiterungen der Software, egal aus welchem Grund, soweit nicht ausdrücklich geschuldet
7. GeSi wird etwaige Supportleistungen innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: montags bis freitags, zwischen 9 und 16 Uhr. Die vorgenannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen oder bundesweiten Feiertagen. Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer GeSi die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet. GeSi schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.
8. Störungen der Plattform oder derer Funktionen wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Symptome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Plattform sowie etwaiger relevanter Drittmaschinen oder -anlagen schildern.
§ 12 Höhere Gewalt
GeSi ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von GeSi in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 27.03.2023